Ausbildungssuche zählt bei der Rente!

Verfasst von Ulf Müller am . Veröffentlicht in Berufsorientierung am OHG

Wer nach der Schule noch keine Ausbildungsstelle / keinen Studienplatz hat, sollte sich ausbildungssuchend bzw. studienplatzsuchend melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord hin.

Damit Schulabgängern, die einen Ausbildungsplatz suchen, später keine Rentennachteile entstehen, sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Dies gilt auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur. Diese Zeiten können zu höheren Renten führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfasst.

Weitere Auskünfte erhalten Ratsuchende am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 oder bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen.

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nord/DE/Presse/Pressemitteilungen-und-Pressearchiv/Pressemitteilungen/20200624_ausbildungssuche-zaehlt-bei-rente.html

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