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Schulbetrieb ab dem 22.03.21 / Corona-Selbsttests

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die neue Corona Verordnung für die nächste Woche ist raus und leider erhalten die Klassen 7 bis Q1 auch weiterhin Distanzunterricht. Wie bereits in der letzten Woche wurde die Entscheidung getroffen, den Empfehlungen der Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte zu folgen und so zu verfahren, wie von diesen vorgeschlagen. Für die Klassenstufen 5 und 6 bedeutet das, dass es weiterhin beim Wechselunterricht bleibt. Hier die Einteilung der Schultage für die beiden Gruppen bis zu den Osterferien:

Montag, 22.03.2021 Gruppe A
Dienstag, 23.03.2021
Mittwoch, 24.03.2021
Donnerstag, 25.03.2021 Gruppe B
Freitag, 26.03.2021
     
Montag, 29.03.2021 Gruppe B
Dienstag, 30.03.2021 Q2: Abitur in den Profilfächern -
unterrichtsfrei für VI - Q1, sofern keine Klausuren angesetzt sind.
Mittwoch, 31.03.2021 Gruppe B
Donnerstag, 01.04.2021 Ferienbeginn

Die Hygieneregeln, der Schnupfenplan und Umsicht sind weiterhin unsere wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine Coronaerkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben.
Als weiterer Baustein für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs wird allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt. Die Tests werden heute geliefert, allerdings trifft sich die Schulleitung erst morgen, um ein sinnvolles Testverfahren am OHG zu besprechen. Momentan holen wir diesbezüglich noch ein paar Informationen ein, werden euch und Sie aber zeitnah informieren.

Die Landesregierung hat den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft. Dabei handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung durch die Schülerinnen und Schüler. Ein Anwendungsvideo des Selbsttests findet sich auf der Seite des Herstellers (nach unten scrollen, um die Handhabungsvideos zu sehen).

Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht von Eltern, Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Bei der Durchführung der Testungen sollen die Aufsichtspersonen keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten.

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer COVID-19-Erkrankung. Es sollte allerdings schulintern als Verdachtsfall eingestuft werden. Die Aufsichtsperson informiert die Eltern über ein positives Testergebnis, sodass die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt oder aus der Schule abgeholt werden kann.
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Im Anhang findet sich eine Anweisung, wie im Falle eines positiven Selbsttests zu verfahren ist. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test oder einer entsprechend gesonderten Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin muss die Person sich gemäß Erlass in häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Kohorte in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble") des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Eltern eine Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests sowie eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen nur die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterzeichnen. Das entsprechende Formular mit den dazugehörigen Informationsunterlagen findet sich als Anlage zu diesem Schreiben. Für den Abiturjahrgang ist ein Testangebot vor jeder Prüfung vorgesehen. Die Testung soll am Vortag nach Unterrichtsschluss erfolgen. Da die erste schriftliche Prüfung am Dienstag, den 30. März, stattfindet, werden wir am OHG am Montag, dem 29. März, nach Unterrichtsschluss eine Testmöglichkeit organisieren. Nähere Einzelheiten folgen nächste Woche. Da die Teilnahme an den Selbsttests auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schülern keine Konsequenzen. Das Bildungsministerium bittet darum, dass aus der möglichen Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Vereinbarungen jedweder Art innerhalb der Schulgemeinschaft zum Umgang mit den Selbsttests sind nicht zulässig.

Ich wünsche den angehenden Abiturientinnen und Abiturienten eine krisenfreie Lernphase. Den Schülerinnen und Schülern, die das OHG schon länger nicht mehr von innen gesehen haben, möchte ich Mut zusprechen: Haltet durch, ihr macht das toll!

Grüße vom OHG
Kirsa Siegemund

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