Reform der Profiloberstufe bietet neue Chancen!

Verfasst von Ulf Müller am . Veröffentlicht in Oberstufe

In einem sorgfältigen und konstruktiven Anhörungs- und Diskussionsprozess ist die Profiloberstufe in Schleswig-Holstein reformiert worden. Die neue Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAPVO) tritt zu Beginn des Schuljahrs 2021/22 in Kraft und gilt dann für die Schülerinnen und Schüler, die im August 2021 in den Einführungsjahrgang (E-Jahrgang) kommen. Das erste Abitur nach der neuen OAPVO wird im Jahr 2024 abgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2021/22 in der Qualifikationsphase (Q1 oder Q2) befinden, und für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2022/23 in Q2 befinden, gelten ausschließlich die Vorschriften der OAPVO, in der bis zum 31. Juli 2021 geltenden Fassung, wie die folgende Übersicht verdeutlicht.

  2021/22 2022/23 ab 2023/24
E neue OAPVO neue OAPVO neue OAPVO
Q1 „alte“ OAPVO neue OAPVO neue OAPVO
Q2 „alte“ OAPVO „alte“ OAPVO neue OAPVO

Am Otto-Hahn-Gymnasium werden wir in den nächsten Monaten intensiv an der Umsetzung der neuen Profiloberstufe arbeiten und versuchen, die Chancen, die mit der Reform verbunden sind, im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten zu nutzen. Ziel unserer Arbeit wird sein, unseren Schüler*innen aber auch anderen interessierten Schüler*innen aus Geesthacht und Umgebung ein attraktives Angebot an Oberstufenprofilen zu machen, das die Schüler*innen – je nach Neigungen und Fähigkeiten – optimal auf das Abitur und darüber hinaus auch auf Studium und Beruf vorbereitet.

Über die Ergebnisse unserer Arbeit und über Neuerungen in der Profiloberstufe allgemein, werden wir die Schüler*innen der 9. Klassen (Gymnasien) und 10. Klassen (Gemeinschaftsschulen) und deren Eltern in Informationsveranstaltungen im Verlauf des ersten Halbjahres 2021 informieren. Wir freuen uns auf euren / Ihren Besuch!

Es  folgt ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen der Oberstufenreform. Drei Kernpunkte sind wesentlich:

1. Neueinrichtung eines Seminars zur beruflichen Orientierung (BO-Seminar) im E-Jahrgang ab dem Schuljahr 2021/22
Das BO-Seminar unterstützt und bündelt die bisherigen Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung der Schüler*innen und soll entweder ganzjährig einstündig oder in einem Halbjahr zweistündig unterrichtet werden.

2020 11 16 BO Seminar

2. Niveaudifferenzierung in den Kernfächern in der Q-Phase (ab 2022/23):
Künftig werden nicht mehr vier, sondern nur noch drei Fächer – zwei Kernfächer (aus Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) und das gewählte Profilfach – auf erhöhtem Niveau unterrichtet. Für jedes Fach auf erhöhtem Niveau wird der Unterricht auf fünf Stunden erhöht. Das dritte Kernfach wird dann nur noch auf grundlegendem Niveau dreistündig unterrichtet und kann als mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden. Die Schülerinnen und Schüler können somit durch die Auswahl von zwei Kernfächern aus dreien noch besser ihren Neigungen entsprechende Schwerpunkte setzen.

2020 11 16 KF Niveaudifferenzierung

2020 11 16 Profile3. Neu-Aufstellung der Profile und des interdisziplinären Arbeitens in der Qualifikationsphase (ab 2022/23):
Die Profile werden weiterhin von der Schule thematisch definiert und gestaltet. Künftig wird aber auf den starren Fächerverbund, wie er in der bisherigen Profiloberstufe bestand, verzichtet. Statt profilgebenden und profilergänzenden Fächern wird künftig ein sogenanntes Profilseminar als Ort für interdisziplinäres, projektorientiertes Arbeiten eingerichtet. Alternativ ist auch eine Gestaltung mit einem zusätzlichen affinen Fach möglich.

Neben den drei genannten Kernpunkten gibt es noch weitere Änderungen, die den Schulen – abhängig von den Schülerzahlen und den verfügbaren Lehrkräften - Gestaltungsspielräume in der Profiloberstufe eröffnen:
Unter anderem können nun Grundniveau-Kurse länger unterrichtet werden (flexible Ressource), die Schulen können entscheiden, ob sie die ästhetischen Fächer bis zum Abitur fortführen und die Fächer Geographie und Wirtschaft/Politik müssen nicht nur im Einführungsjahr, sondern auch im ersten oder im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase beide belegt werden. Außerdem wurden die Einbringungspflichten noch einmal angepasst: Aus der Qualifikationsphase gehen 36 Halbjahresnoten in das Abitur ein, das sind durchschnittlich fünf Halbjahresnoten weniger als die Schülerinnen und Schüler insgesamt ablegen.

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