Schulordnung
Wo viele Menschen eine Gemeinschaft bilden, muss das Miteinander geordnet sein. Die folgenden Regelungen und der schulinterne Hygieneplan des OHGs in der jeweils gültigen Fassung sind daher für alle Beteiligten verbindlich.
1. Stundeneinteilung

2. Sicherheitsbestimmungen
Wer Gewalt als Mittel zur Auseinandersetzung anwendet oder dazu aufruft, verstößt gegen die Regeln der Schulgemeinschaft.
Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet und jede Art von Sachbeschädigung vermeidet.
So sind z.B. das Schneeballwerfen und die Benutzung von Inline-Skates u. ä. verboten. Ballspielen ist nur in den Pausen und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zugelassen.
Das Mitbringen von Gegenständen zu schulischen Veranstaltungen jeglicher Art, die die Sicherheit und Gesundheit gefährden können, ist nicht zulässig; insbesondere sind verboten: Messer und andere Waffen; alkoholische Getränke und andere Drogen.
Unfälle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.
Das Verhalten bei Gefahren ist durch den Alarmplan geregelt.
3. Schulgelände
Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen oder Freistunden ist Schülerinnen und Schülern der Orientierungsstufe und der Mittelstufe nur in Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher Genehmigung
durch eine Lehrkraft erlaubt. Hiervon ausgenommen ist der Besuch der ANS-Mensa.
Alle Schülerinnen und Schüler wechseln in den Pausen die Unterrichtsräume und bewegen sich in der Hofpause bzw. Mittagspause gemäß des jeweils gültigen OHG-Hygieneplans in die dafür vorgesehenen
Aufsichtsbereiche. Sofern unzumutbare Wetterbedingungen herrschen (darüber entscheidet die Schulleitung situativ), können sich die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen während der
Pausen in den Unterrichtsräumen aufhalten.
Noch nicht volljährige Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen mit Genehmigung der Eltern das Schulgelände verlassen.
Von zu Hause mitgebrachte oder in der Cafeteria erworbene Speisen dürfen in der Schule verzehrt werden.
Verschmutzungen sind zu vermeiden, gegebenenfalls vom Verursacher zu beseitigen. Auch am OHG gilt im Sinne von §4, Abs. 10 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes „ein Rauch- und Alkoholverbot im Schulgebäude“ sowie auf dem Schulgelände.
Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in der Schule sinnvoll und erwünscht. Schule ist jedoch auch ein Ort der Begegnung und der direkten Kommunikation. Daher verzichten wir bewusst auf die Nutzung digitaler Endgeräte in der Früh-, Hof- und der Spätpause. Lehrkräfte können Ausnahmen genehmigen.
Das Anfertigen von Video-, Audio- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände setzt grundsätzlich die Genehmigung einer Lehrkraft und das ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten voraus und ist nur für schulische Zwecke gestattet (Schutz der Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und anderen Personen). Die Verbreitung derartiger Aufnahmen ohne Sondergenehmigung ist verboten. Die Nutzung digitaler Endgeräte während des Unterrichts und in Freistunden wird in der „Benutzerordnung für die IT am OHG“ geregelt.
5. Schulgebäude
Der Aufenthalt vieler Menschen in den Gebäuden während der Pausen und Freistunden setzt ruhiges Verhalten aller voraus. Rennen und Rangeln in den Gängen und in der Agora sind nicht erlaubt.
Für die Nutzung aller Aufenthaltsbereiche, Arbeits- und Aufenthaltsräume gilt der OHG-Hygieneplan in der jeweils gültigen Fassung.
Fachräume sowie der naturwissenschaftliche Trakt dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten und genutzt werden. Für die Nutzung der Informatikräume gilt die jeweils gültige Benutzerordnung.
Wertgegenstände oder größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird.
Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und auch dort abzuholen.
Für Veranstaltungen und Bekanntmachungen am Anschlagbrett ist die Genehmigung der Schulleitung erforderlich, falls keine Sonderregelung vorliegt.
Alle Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts müssen rechtzeitig beim Hausmeister angemeldet werden, der einen Raum zuweist.
5. Räume und Materialien
Grundsätzlich ist jede Klasse für die Sauberkeit im Unterrichtsraum mitverantwortlich, jeder Schüler/jede Schülerin für die Sauberkeit seines/ihres Platzes. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen; Papier = blauer Eimer, Rest = brauner Eimer.
Sachschäden sind umgehend der Lehrkraft zu melden.
Wird der Raum laut Belegungsplan nicht weiter genutzt, sind die Stühle hochzustellen.
Bei Beschädigungen von Büchern muss – je nach Grad der Beschädigung – das Buch ersetzt oder ein angemessener Geldbetrag als Ausgleich für Ersatzbeschaffungen gezahlt werden. Bei Verlust ist das Buch zu ersetzen.
Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, meldet dies der/die Klassen- bzw. Kurssprecher/-in der Vertretungsplanung bzw. dem Sekretariat.
September 2024
Benutzerordnung für die IT am OHG
1. Wer darf wann, was wie nutzen?
- Die IT-Infrastruktur am OHG darf nur nutzen, wer diese Nutzungsbedingungen durch Unterschrift akzeptiert hat.
- Die Computerräume des OHG dürfen Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klassenstufe 9 nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten. Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 10 dürfen die Computerräume während der Öffnungszeiten der Schule auch ohne Aufsicht nutzen.
- Mit folgenden Ausnahmen dürfen Hard- und Software uneingeschränkt genutzt werden:
- Die Computerräume und das Internet dürfen nur für schulische Zweckegenutzt werden.
- Die Installation/Nutzung jeglicher Software, die nicht von der Schule zur Verfügung gestellt wurde, ist verboten. Ausnahme bilden Programme, die im Rahmen des Unterrichts/von Projekten selbst erstellt wurden.
- Der Anschluss fremder Geräte (Ausnahme USB-Sticks und Kopfhörer) ist unzulässig.
- Die Beamer dürfen ausschließlich für schulische Zwecke benutzt werden.
- Jede Aktivität, die den Betrieb der Endgeräte und des Netzwerkes gefährdet oder beeinträchtigt, ist untersagt.
- Besondere Vorkommnisse und Probleme mit der Computeranlage sind umgehend einer Lehrkraft mitzuteilen.
- Das Ausdrucken von Dokumenten ist nur für unterrichtliche Zwecke gestattet und sollte auf das Nötigste beschränkt werden.
- Speisen und Getränke sind in den Computerräumen verboten.
- Die Schülerinnen und Schüler können mit privaten Endgeräten das Schüler-WLAN nutzen. Der Jugendschutz wird durch einen tagesaktuellen Filter gewährleistet.
Die Computer, die zugehörigen Peripheriegeräte sowie die sonstigen Einrichtungsgegenstände der Räumlichkeiten sind ihrem Zweck entsprechend und pfleglich zu behandeln.
2. Umgang mit Passwörtern
Jeder Nutzer des Schulnetzes erhält für die gesamte Dauer seines Schulbesuches einen persönlichen Account für das Netz der Schule. Dieser gilt für das WLAN und auch für die Anmeldung an den PCs der Schule sowie als Login in unseren IServ. Er erhält neben dem persönlichen Benutzernamen ein Passwort, das bei der ersten Anmeldung durch ein persönliches Passwort ersetzt werden muss.Mit dem Passwort ist sehr sorgfältig umzugehen.
Bei Verdacht des Missbrauchs des eigenen Accounts durch andere ist sofort eine Lehrkraft zu benachrichtigen und das Passwort zu ändern. Jede Benutzerin und jeder Benutzer ist für alle Aktivitäten, die unter ihrem bzw. seinem Benutzerkonto ablaufen, voll verantwortlich.
3. Nutzung des WWW, der E-Mail. und News-Dienste sowie des WLANS
Das Internet darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Möglichkeit zum Aufruf von Webseiten wird nach dem Ermessen der Schule durch einen tagesaktuellen Filter eingeschränkt.
Es ist grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang des OHG für die Verbreitung von Informationen zu benutzen, die geeignet sind, das Ansehen der Schule oder irgendeiner Person zu schädigen. Das sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen pornographischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalts. Im Übrigen gilt das StGB.
Die im Rahmen der Internet-Nutzung bereitgestellten Informationen können weder durch den DNS-Jugendschutz-Filter noch durch die Schulleitung, vertreten durch die verantwortlichen Aufsichtskräfte, einer absolut lückenlosen Kontrolle unterliegen. Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen entwürdigt, persönlich verletzt oder in irgendeiner Weise angegriffen fühlen, so hat sie bzw. er den Sachverhalt mit dem Urheber dieser Informationen zu klären. Das Otto-Hahn-Gymnasium ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internetzugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. Davon unberührt bleibt die vorgeschriebene Aufsichtspflicht der Schule. Alle Aufsichtskräfte sind verpflichtet, die Verbreitung und Gewinnung von Informationen pornographischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalts sowie illegal kopierter Dateien zu verhindern. Das Gleiche gilt für Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen und für Veröffentlichungen, die das Ansehen der Schule, ihrer Lehrkräfte oder Schüler herabwürdigen.
4. Nutzung von IServ
Die Schule nutzt mit ihren Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften (im Folgenden: Nutzer) Kommunikations- und Austauschplattform IServ als Lehr- und Lernmittel. IServ dient ausschließlich der schulischen Kommunikation und ermöglicht allen Nutzern, schulbezogene Daten zu speichern und auszutauschen. Alle Nutzer verpflichten sich, die Rechte anderer Personen zu achten.
Nutzungsmöglichkeiten
Die Schule entscheidet darüber, welche Module von IServ für den innerschulischen Gebrauch freigeschaltet werden. Welche Module freigeschaltet sind, teilt die Schule den Nutzern in allgemeiner Form mit.
Verhaltensregeln
Jeder Nutzer erhält ein Nutzerkonto. Das Nutzerkonto muss durch ein nicht zu erratendes Passwort von mindestens acht Zeichen Länge (Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) gesichert werden. Es ist untersagt, das Passwort anderen Nutzern mitzuteilen.
Die im gemeinsamen Adressbuch eingegebenen Daten sind für alle Nutzer sichtbar. Es wird deshalb geraten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich von sich preiszugeben.
Alle Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen.
Die Nutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes sowie das Urhebergesetz zu beachten. Wer Dateien auf IServ hoch lädt, über IServ versendet oder nutzt, tut dies in eigener Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten.
Die Sicherung in IServ gespeicherter Daten gegen Verlust obliegt der Verantwortung der Nutzer.
Das Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte auf dem Schulserver ist ebenso verboten wie die Speicherung von URLs (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites oder Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten.
Weil umfangreiche Up- und Downloads die Arbeitsgeschwindigkeit des Servers beeinträchtigen, sind diese nicht erlaubt. Ausnahmen sind vorab mit den Administratoren abzusprechen.
Kommunikation – E-Mail
Soweit die Schule den Schülerinnen und Schülern einen persönlichen E-Mail-Account zur Verfügung stellt, darf dieser nur für die schulische Kommunikation (interner Gebrauch) verwendet werden. Die Schule ist damit kein Anbieter von Telekommunikation im Sinne von § 3 Nr. 6 Telekommunikationsgesetz. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz der Kommunikationsdaten im Netz besteht gegenüber der Schule somit grundsätzlich nicht. Die Schule ist berechtigt, im Falle von konkreten Verdachtsmomenten von missbräuchlicher oder strafrechtlich relevanter Nutzung des E-Mail-Dienstes die Inhalte von E-Mails zur Kenntnis zu nehmen. Die betroffenen Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert.
Messenger
Die Schule stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die Messenger-Funktion zur Verfügung. Es gelten dieselben Regelungen wie für die Nutzung der E-Mail-Funktion.
Forum
Soweit die Schule eine Forum-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung. Darüber hinaus sind die Moderatoren der Foren berechtigt, unangemessene Beiträge zu löschen.
Die Nutzer verpflichten sich, in Foren, Chats und von IServ aus versendeten E-Mails die Rechte anderer zu achten.
Massen-E-Mails, Joke-E-Mails o. ä. sind nicht gestattet.
Die schulische E-Mail-Adresse darf nicht für private Zwecke zur Anmeldung bei Internetangeboten jeder Art verwendet werden. Das gilt insbesondere für alle sozialen Netzwerke.
Kalendereinträge für Gruppen werden nach bestem Wissen eingetragen und nicht manipuliert.
Moderatoren
Für die Gruppenforen können Moderatoren eingesetzt werden, die Forumsbeiträge auch löschen können. Moderatoren dürfen nur in dem ihnen anvertrauten Forum moderieren.
5. Nutzung mobiler, digitaler Endgeräte in der Schule
Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 8 ist die Nutzung digitaler Endgeräte als Mappenersatz in den Unterrichtsstunden prinzipiell gestattet. Hierbei erkennen sie an, dass die Lehrkräfte aus pädagogisch-didaktischen Gründen jederzeit bestimmte Arbeitsformen (auch Verzicht auf digitale Endgeräte oder das Schreiben mit dem Stift statt mit der Tastatur) vorgeben können und diese Vorgaben nicht in einzelnen Situationen neu verhandelt werden. Für diesen Zweck führen SuS stets Schreibuntensilien mit sich.
SuS verpflichten sich, im Unterricht mit den Geräten nur zu unterrichtlichen Zwecken zu arbeiten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe kann eine Lehrkraft jederzeit die Nutzung der Geräte für einzelne SuS untersagen – gegebenenfalls auch über die einzelne Unterrichtsstunde hinaus.
Auch bei Erstellung digitaler Unterrichtsaufzeichnungen müssen SuS in der Lage sein, ein Mappen/Heft-Äquivalent im Format DIN-A4 als pdf-Dokument vorzulegen, wenn die Lehrkraft dies fordert. Hierbei gelten auch die formalen Vorgaben für die Heft- und Mappenführung wie z.B. Rand, lesbare Schriftgröße und Schrifttypen.
Bei Leistungsüberprüfungen sind private elektronische Geräte auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren bzw. auf dem Lehrerpult abzulegen.
Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 8 dürfen digitale Endgeräte in den Freistunden und in der Mittagspause zu schulischen Zwecken benutzen.
6. Datenschutz und Urheberrecht
Eine eventuell administrationsseitig irrtümlich verursachte Verfügbarkeit urheberrechtlich geschützter Dateien oder Software entbindet den Nutzer nicht von der Beachtung des Urheberrechtes.
Die jeweils verantwortlichen Netzwerkadministratoren der Stadt Geesthacht sowie die von der Schulleitung festgelegten Ansprechpartner am OHG haben das Recht, auf alle auf Clients und Servern sowie in IServ gespeicherten Daten (einschließlich persönlicher Daten, E-Mailinhalte und Aktivitätsprotokolle) zuzugreifen. Der Zugriff auf die Daten erfolgt ausschließlich bei Verdacht auf Rechtsverstöße oder Verstöße gegen diese Benutzerordnung. Die Auswertung der Daten geschieht durch die von der Schulleitung schriftlich bestimmten Personen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Die Auswertung der Daten wird schriftlich dokumentiert (Mindestinhalt des Protokolls: Anlass, Wer hat zugegriffen? Auf welche Daten wurde zugegriffen? Wann wurde zugegriffen?). Gegen unbefugten Zugriff Dritter sind persönliche Dateien durch die oben erwähnten Passwörter geschützt. Auf den Schutz irgendwelcher Daten besteht gegen das Otto-Hahn-Gymnasium oder seinen Provider keinerlei Rechtsanspruch.
Der Account zu den Rechnern am OHG und der Zugang zu IServ werden unter Verlust sämtlicher Daten gelöscht, sobald die Benutzerin bzw. der Benutzer das OHG verlässt. Aus organisatorischen Gründen können alle Datenbestände ohne weitere Ankündigung am Endes des Schuljahres gelöscht werden. Für die vorherige Datensicherung hat jeder Benutzer selbstständig Sorge zu tragen.
Auch die angefertigten Protokolldaten werden am Ende des Schuljahres durch die verantwortlichen Netzwerkadministratoren der Stadt Geesthacht gelöscht. Einen konkreten Verstoß betreffende Protokolldaten können ggf. aufbewahrt werden bis das den Verstoß betreffende Verfahren abgeschlossen ist.
Verstöße gegen die Benutzerordnung für die IT-Infrastruktur des OHG können je nach Art und Schwere des Verstoßes pädagogische, disziplinarische und ggf. auch strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Nutzungsaktivitäten personenbezogen protokolliert und gespeichert werden. Hierbei sind die Vorgaben des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bindend. Im Fall der missbräuchlichen Nutzung können protokollierte Daten personenbezogen an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.
August 2024
