Wo viele Menschen eine Gemeinschaft bilden, muss das Miteinander geordnet sein. Die folgenden Regelungen und der schulinterne Hygieneplan des OHGs in der jeweils gültigen Fassung sind daher für alle Beteiligten verbindlich.
1. Stundeneinteilung

2. Sicherheitsbestimmungen
Wer Gewalt als Mittel zur Auseinandersetzung anwendet oder dazu aufruft, verstößt gegen die Regeln der Schulgemeinschaft.
Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet und jede Art von Sachbeschädigung vermeidet.
So sind z.B. das Schneeballwerfen und die Benutzung von Inline-Skates u. ä. verboten. Ballspielen ist nur in den Pausen und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zugelassen.
Das Mitbringen von Gegenständen zu schulischen Veranstaltungen jeglicher Art, die die Sicherheit und Gesundheit gefährden können, ist nicht zulässig; insbesondere sind verboten: Messer und andere Waffen; alkoholische Getränke und andere Drogen.
Unfälle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.
Das Verhalten bei Gefahren ist durch den Alarmplan geregelt.
3. Schulgelände
Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen oder Freistunden ist Schülerinnen und Schülern der Orientierungsstufe und der Mittelstufe nur in Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher Genehmigung
durch eine Lehrkraft erlaubt. Hiervon ausgenommen ist der Besuch der ANS-Mensa.
Alle Schülerinnen und Schüler wechseln in den Pausen die Unterrichtsräume und bewegen sich in der Hofpause bzw. Mittagspause gemäß des jeweils gültigen OHG-Hygieneplans in die dafür vorgesehenen
Aufsichtsbereiche. Sofern unzumutbare Wetterbedingungen herrschen (darüber entscheidet die Schulleitung situativ), können sich die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen während der
Pausen in den Unterrichtsräumen aufhalten.
Noch nicht volljährige Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen mit Genehmigung der Eltern das Schulgelände verlassen.
Von zu Hause mitgebrachte oder in der Cafeteria erworbene Speisen dürfen in der Schule verzehrt werden.
Verschmutzungen sind zu vermeiden, gegebenenfalls vom Verursacher zu beseitigen. Auch am OHG gilt im Sinne von §4, Abs. 10 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes „ein Rauch- und Alkoholverbot im Schulgebäude“ sowie auf dem Schulgelände.
Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in der Schule sinnvoll und erwünscht. Schule ist jedoch auch ein Ort der Begegnung und der direkten Kommunikation. Daher verzichten wir bewusst auf die Nutzung digitaler Endgeräte in der Früh-, Hof- und der Spätpause. Lehrkräfte können Ausnahmen genehmigen.
Das Anfertigen von Video-, Audio- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände setzt grundsätzlich die Genehmigung einer Lehrkraft und das ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten voraus und ist nur für schulische Zwecke gestattet (Schutz der Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und anderen Personen). Die Verbreitung derartiger Aufnahmen ohne Sondergenehmigung ist verboten. Die Nutzung digitaler Endgeräte während des Unterrichts und in Freistunden wird in der „Benutzerordnung für die IT am OHG“ geregelt.
5. Schulgebäude
Der Aufenthalt vieler Menschen in den Gebäuden während der Pausen und Freistunden setzt ruhiges Verhalten aller voraus. Rennen und Rangeln in den Gängen und in der Agora sind nicht erlaubt.
Für die Nutzung aller Aufenthaltsbereiche, Arbeits- und Aufenthaltsräume gilt der OHG-Hygieneplan in der jeweils gültigen Fassung.
Fachräume sowie der naturwissenschaftliche Trakt dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten und genutzt werden. Für die Nutzung der Informatikräume gilt die jeweils gültige Benutzerordnung.
Wertgegenstände oder größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird.
Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und auch dort abzuholen.
Für Veranstaltungen und Bekanntmachungen am Anschlagbrett ist die Genehmigung der Schulleitung erforderlich, falls keine Sonderregelung vorliegt.
Alle Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts müssen rechtzeitig beim Hausmeister angemeldet werden, der einen Raum zuweist.
5. Räume und Materialien
Grundsätzlich ist jede Klasse für die Sauberkeit im Unterrichtsraum mitverantwortlich, jeder Schüler/jede Schülerin für die Sauberkeit seines/ihres Platzes. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen; Papier = blauer Eimer, Rest = brauner Eimer.
Sachschäden sind umgehend der Lehrkraft zu melden.
Wird der Raum laut Belegungsplan nicht weiter genutzt, sind die Stühle hochzustellen.
Bei Beschädigungen von Büchern muss – je nach Grad der Beschädigung – das Buch ersetzt oder ein angemessener Geldbetrag als Ausgleich für Ersatzbeschaffungen gezahlt werden. Bei Verlust ist das Buch zu ersetzen.
Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, meldet dies der/die Klassen- bzw. Kurssprecher/-in der Vertretungsplanung bzw. dem Sekretariat.
September 2024