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Neues Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten

Sehr geehrte Eltern von Schüler*innen mit Berechtigung auf eine Schülerfahrkarte des Kreises Ratzeburg,

ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 wird es einige Veränderungen beim Schülerfahrkartenantragsverfahren des Kreises Herzogtum Lauenburg geben: Das Antragsverfahren für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn wird am Standort Ratzeburg zentralisiert und es werden alle Schülerinnen und Schüler im HVV-Gebiet auf das E-Ticket umgestellt.

Wer ist berechtigt, eine Fahrkarte über den Kreis zu erhalten?
Schüler öffentlicher allgemeinbildender Schulen der Klasse 1 - 10 können eine Schülerfahrkarte vom Kreis erhalten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg und ein Schulweg (einfache Entfernung) von mehr als 2 km (Klasse 1-4) bzw. mehr als 4 km (Klasse 5-10) zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart. Nicht berechtigt sind Schulkinder, die im Schulort wohnen.

Was heißt das für Sie/Euch?
Hierzu sind für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 eine neue Schule besuchen oder bisher ihre Fahrkarte über die Kreisverwaltung erhalten haben und weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anträge online zu stellen.

Ab dem 10. Mai 2021 finden Sie den Onlineantrag auf der Internetseite www.ticket-olav.de.

Die Anträge sind für das Schuljahr 2021/2022 bis zum 10. Juni 2021 von Ihnen zu stellen. Für Anträge, die später eintreffen, kann der Erhalt der Fahrkarte zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden. Sollte die Onlineantragstellung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine anderweitige Antragstellung erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Stelle Schülerbeförderung in Ratzeburg.

Nach rechtzeitiger Antragstellung, Bestätigung durch die Schule und Prüfung der Anspruchsberechtigung erhalten Sie während der Sommerferien von der Kreisverwaltung digital einen Bewilligungsbescheid. Die Fahrkarte wird nachfolgend Ihrem Kind zum Schuljahresbeginn in der Schule gegen Abgabe der alten Fahrkarte und eine Unterschrift ausgehändigt.

Kosten?
Die Schülerfahrkarte über den Kreis ist zurzeit laut aktueller Schülerbeförderungssatzung zur nächstgelegenen Schule kostenlos. Soll eine andere Schule als die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht werden, kann eventuell ein Selbstzahlerbetrag fällig werden. Dieser Betrag wird Ihnen/Euch bei der Onlineantragstellung und per Bescheid mitgeteilt.
Wer für das Schuljahr 2020/2021 einen Selbstzahlerbetrag gezahlt hat, wird die Monate August und September 2021 automatisch auf sein Konto erstattet bekommen.

Fragen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 888-288.

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