LRS-Beautragte
Die Aufgabe der Beratung und Testung unser Schülerinnen und Schüler auf im Hinblick auf Lese-Rechtschreibschwächen wird in Zukunft wahrgenommen werden durch Frau Boßelmann sowie Frau Dr. Gerken.
Die Aufgabe der Beratung und Testung unser Schülerinnen und Schüler auf im Hinblick auf Lese-Rechtschreibschwächen wird in Zukunft wahrgenommen werden durch Frau Boßelmann sowie Frau Dr. Gerken.
Seit dem 1. August 2018 gilt der aktuelle Erlass zur "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)". Darin wird zum einen der Anwendungsbereich definiert und außerdem sind dort die Fragen des Notenschutzes und der Einsatz von Ausgleichs- und Fördermaßnahmen geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf den Schulrechtseiten des Bildungsministeriums unter dem Stichwort "Lese-Rechtschreib-Schwäche / Legasthenie".
Wie Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen gefördert werden, regelt ein am 31. August 2018 aktualisierter Erlass, den Sie auf den Schulrechtseiten des Bildungsministeriums unter dem Stichwort "Rechenschwäche" finden.
Vom 23.-30. September 2023
findet am Otto-Hahn-Gymnasium
eine internationale Projektwoche statt.
Weitere Informationen >>