Für Eltern
Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte
Diese Informationen beziehen sich auf die Beantragung einer durch den Schulträger bzw. durch den Kreis organisierten und finanzierten Schülerfahrkarte. Das Verfahren wird für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung erfolgt online unter www.ticket-olav.de.
Ab dem 15.05.2023 kann die Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2023/2024 beantragt werden.
- alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten werden im SH-Tarif zum 31.07.2023 und im hvv-Tarif zum 31.08.2023 von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten gekündigt und verlieren somit auch ihre Gültigkeit zum entsprechenden Datum.
Was bedeutet das?
- alle Bestands- und Neuschülerinnen und -schüler müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen und erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem neuen Schuljahr fast alle das Deutschland-Ticket. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, für die bereits in den vorherigen Schuljahren 21/22 oder 22/23 eine Schülerfahrkarte über das Online-Antragsverfahren bewilligt wurde.
- Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger.
- Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.
- Alte Papierfahrkarten im SH-Tarif können nach dem Gültigkeitsende einfach entsorgt werden.
- E-Tickets im hvv-Tarif sollten nach Möglichkeit nach dem Erhalt der neuen Fahrkarte an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden
Neues Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten
Sehr geehrte Eltern von Schüler*innen mit Berechtigung auf eine Schülerfahrkarte des Kreises Ratzeburg,
ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 wird es einige Veränderungen beim Schülerfahrkartenantragsverfahren des Kreises Herzogtum Lauenburg geben: Das Antragsverfahren für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn wird am Standort Ratzeburg zentralisiert und es werden alle Schülerinnen und Schüler im HVV-Gebiet auf das E-Ticket umgestellt.
Wer ist berechtigt, eine Fahrkarte über den Kreis zu erhalten?
Schüler öffentlicher allgemeinbildender Schulen der Klasse 1 - 10 können eine Schülerfahrkarte vom Kreis erhalten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg und ein Schulweg (einfache Entfernung) von mehr als 2 km (Klasse 1-4) bzw. mehr als 4 km (Klasse 5-10) zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart. Nicht berechtigt sind Schulkinder, die im Schulort wohnen.
Was heißt das für Sie/Euch?
Hierzu sind für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 eine neue Schule besuchen oder bisher ihre Fahrkarte über die Kreisverwaltung erhalten haben und weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anträge online zu stellen.
Ab dem 10. Mai 2021 finden Sie den Onlineantrag auf der Internetseite www.ticket-olav.de.
Die Anträge sind für das Schuljahr 2021/2022 bis zum 10. Juni 2021 von Ihnen zu stellen.
Vertretungsplan
Wichtiger Hinweis vorweg:
Der im Internet veröffentlichte Vertretungsplan gibt einen vorläufigen Planungsstand wieder (siehe Veröffentlichungsdatum/-uhrzeit). Gültig ist grundsätzlich der in der Schule auf den Monitoren veröffentlichte Vertretungsplan!
Ab sofort ist eine öffentliche Variante des Vertretungsplans auf der OHG-Homepage einsehbar.
Schnellzugriff >> Vertretungsplan >>
Eine ausführlichere Variante ist bei IServ (www.ohg-geesthacht.eu) einsehbar.
Einen entsprechenden Eintrag findet man unter: Alle Module >> Vertretungen
Das Modul Stundenplan zeigt nur den regulären Stundenplan, keine Vertretungen an!
Masernschutz an den Schulen
Zum 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.
Was Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern wissen sollten, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf folgender Internet-Seite zusammengestellt:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/Impfen/ImpfenSchulenMasern.html
Diese Informationen sind auch in folgenden anderen Sprachen verfügbar:
Wetterbedingte Schulausfälle
Das Land Schleswig-Holstein informiert auf der Internetseite
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/Winterhotline.html
und unter der Telefonhotline 0800-1827271 rund um die Uhr über aktuelle Schulausfälle.
Allgemein gilt, dass Eltern bei witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen oder einer besonderen Gefährdung auf dem Schulweg selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.
Weitere Beiträge...
- Geänderte SAVOGym (ab 2019/20)
- Informationsschreiben zu Schülerfahrkarten für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg
- Kontrollen an Flughäfen - Polizei erwischt Schulschwänzer
- Anträge zum Verlassen des Schulgeländes
- Links für die Elternarbeit
- Informationen über Stipendien
- Elternarbeit